Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG
früher: Antidiskriminierungsgesetz
ArbeitsrechtArbeitsrechtblogUnsere KanzleiKontaktImpressumLinks
 
 
EU-Recht
Die europarrechtlichen Vorgaben PDF Drucken

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Artikel 1 des „Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“.

Mit diesem Gesetz werden mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Da für die Auslegung von Vorschriften des AGG immer wieder auf die europarechtlichen Grundlagen zurückgegriffen werden muss, finden Sie hier die EU-Rechtsquellen zum Download als PDF. Wegen der europarechtlichen Grundlage müssen diese EU-Richtlinien - insbesondere in Zweifelsfällen - zur Auslegung des AGG mitberücksichtigt werden. Es gelten die Grundsätze der „gemeinschaftskonformen Auslegung“.

Namentlich handelt es sich um folgende EU-Richtlinien:

- Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22)

- Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16)

- Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 269 S. 15)

- Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. EG Nr. L 373 S. 37)